Hemmnisse

Trotz der grundsätzlich guten Eignung von P2H-Anlagen zur Verwertung von Überschussstrom werden diese in Deutschland sowie den weiteren D-A-CH Ländern bis dato noch noch nicht dazu eingesetzt, da eine Vielzahl von Marktbarrieren deren Einsatz entgegenstehen.

So liegen etwa in Deutschland, selbst bei kostenloser Bereitstellung des Überschussstromes, die zusätzlichen (regulatorischen) Kosten in einer typischen Anlagenkonfiguration in einer Bandbreite zwischen 110 und 130 Euro/MWh. Dem steht jedoch kein ausreichender Kostenvorteil durch die Vermeidung fossiler Brennstoffe gegenüber.

Aufgrund dieser Kostenbelastung sind alle bisher in Deutschland errichteten P2H-Anlagen ausschließlich darauf ausgerichtet, Regelleistung (SRL oder MRL) bereitzustellen. Selbst die bereits vorhandenen Anlagen werden nicht dazu genutzt, um Überschussstrom zu verwerten. Stattdessen werden EEG-Anlagen weiterhin abgeregelt.

Aus diesem Grund wurden im Rahmen des transnationalen FuE-Projektes INFRA-PLAN entsprechende Handlungsempfehlungen entwickelt und mit aktiven P2H-Betreibern abgestimmt.

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen

  • Umsetzungsbarrieren und Markthemmnisse beseitigt werden, damit die Verwertung von ansonsten nicht genutztem Überschussstrom aus Wind und Photovoltaik ermöglicht wird,
  • während zugleich mit den Abrufvorgaben durch die Netzbetreiber die Verwendung des Überschussstromes von dem regulären Strommarkt sachgerecht und wirkungsvoll abgegrenzt wird, um unerwünschte Nebeneffekte und Marktverzerrungen zu verhindern (z.B. dass großteils fossil erzeugter Graustrom im Wärmemarkt verwendet wird).

Wichtig ist, dass diese Lenkungsmaßnahmen bzw. die Befreiung von Gebühren und Abgaben nur dann zum Tragen kommen sollte, wenn der Einsatz von P2H-Anlagen netzdienlich erfolgt und vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber abgerufen oder genehmigt wurde.

Das Thesenpapier “Power-To-Heat als Instrument zur Effizienzsteigerung der Energiewende” kann hier abgerufen werden.

Die ergänzende Stellungnahme des P2H-Betreiberkreises und des AGFW vom März 2016 zu Umsetzungshindernissen bezüglich Sektorkopplung und für Speichertechnologien wie beispielsweise Power-to-Heat im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Strommarktgesetz 2016 findet sich hier.